KOS-Praxishilfe
Die Praxishilfe der KOS hat sich zu einem wichtigen Hilfsmittel in der Arbeit der öffentlichen Sozialhilfe etabliert. Im Kanton St. Gallen sind die SKOS-Richtlinien unverbindlich; sie stellen aber ein taugliches Instrument für die Erfüllung unserer täglichen Aufgabe dar. Aus diesem Grunde empfiehlt die KOS den Gemeinden diese Richtlinien inkl. der KOS-Praxishilfe zur Anwendung.
Die vorliegende Praxishilfe soll:
- die rechtsgleiche Anwendung des kantonalen Sozialhilfegesetzes gewährleisten,
- die SKOS-Richtlinien erläutern, konkretisieren und ergänzen,
- die Erfahrungen aus der Praxis der Sozialhilfestellen und -behörden im Kanton sammeln und allgemein zugänglich machen,
- Transparenz schaffen und damit Rechtsunsicherheit sowie Willkür verhindern,
- Entscheidungsgrundlagen für die Praxis und Rechtsanwendung liefern,
- als Schulungsinstrument dienen.
Die SKOS-Richtlinien sind in die Praxishilfe integriert, damit nur noch ein Hilfsmittel zur Hand genommen werden muss. Änderungen der SKOS werden laufend in dieser Praxishilfe nachgeführt.
Der KOS-Vorstand ist überzeugt, dass Ihnen die Praxishilfe in Verbindung mit den SKOS-Richtlinien viele Praxis- und Rechtsfragen beantworten und die tägliche Arbeit erleichtern wird.
Download KOS-Praxishilfe; Version 01. Januar 2019
Download Dokument Verhinderung und Vorgehen bei Missbrauchsfällen